AGB

1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der WestWood Trailadventures den Abschluss eines MTB- Fahrtechnik Trainings Teilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per Email in Textform oder online mit dem offiziellen Anmeldeformular erfolgen.

1.2 Der MTB- Fahrtechnik Camp Teilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch WW Trailadventures zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung bei WW Trailadventures. Über die Annahme der Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, unterrichtet WW Trailadventures den Teilnehmer durch die Übersendung einer verbindlichen Teilnahmezusage in Textform. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch WW Trailadventures gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen widerspricht.

1.3 Der Teilnehmer ist der Vertragspartner mit WW Trailadventures.

1.4 Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die MTB Camp Teilnahme-Bedingungen der WW Trailadventures verbindlich anerkannt.

1.5 Meldet der Teilnehmer mehrere Personen gleichzeitig an, so hat er auch für die vertraglichen Verpflichtungen dieser, in der Anmeldung aufgeführten, Personen einzustehen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Die für die jeweiligen MTB Fahrtechnik Lehrgänge gültigen Teilnehmervoraussetzungen werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.

2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer vorher oder auch zu Beginn oder während des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

3. Kosten

3.1 Die Gebühren ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibungen. Über die jeweiligen Teilnahmegebühren erhält der Teilnehmer eine Rechnung.

3.2 Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten sind, z.B. Unterkunft, Verpflegung und Liftpass/Shuttle, zahlt der Teilnehmer gesondert an die WW Trailadventures oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung.

4. Zahlung

4.1 Die in der Ausschreibung genannten Fristen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren (Anzahlung = 30 Tage nach Erhalt der Rechnung/Restzahlung 30 Tage vor Beginn des Camps) sind einzuhalten. Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen (maßgeblich ist der Zahlungseingang) nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Camp/ Lehrgang verlieren. Hierüber ist er von der WW Trailadventures vor dem Camp zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht dabei nicht.

4.2 Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet WW Trailadventures an:

– Überweisung

Bankverbindung:

Mandic´Robin
Augusta Bank eG, BLZ 72090000, Kto: 1064010
IBAN: DE30 7209 0000 0001 0640 10
BIC: GENODEF1AUB

5. Rücktritt durch Teilnehmer

5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Campbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Teilnehmers und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem dieser bei WW Trailadventures eingeht. Maßgebend ist der Post- oder Emaileingang.

5.2 Tritt der Teilnehmer nach Campbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Lehrgangsgebühren.

5.3 Im Falle eines Rücktritts bzw. des Nichterscheinens des Teilnehmers zum Camp aus Gründen, welche die WW Trailadventures nicht zu vertreten hat, kann die WW Trailadventures angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Veranstalters verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Campsplatzes zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:

Bei Absage 29 bis 56 Tage vor Lehrgangsbeginn 25% der Camp-Gebühren
8 bis 28 Tage vor LG-Beginn 50% der Camp-Gebühren
1 bis 7 Tage vor LG-Beginn 70% der Camp-Gebühren
Bei Rücktritt am Tag des Campbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Betrag fällig.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig zum Campbeginn erscheint und auf Grund dessen von der Teilnahme ausgeschlossen wird.

Dem Teilnehmer steht es jedoch in jedem Fall frei nachzuweisen, dass der WW Trailadventures kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.4 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer im Falle eines Camp Rücktritts bei WW Trailadventures möglichst gering zu halten, empfiehlt die WW Trailadventures den Abschluss einer Reiserücktrittskosten bzw. Reiseabbruchversicherung.

6.1 WW Trailadventures kann den Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort verlegen, wenn

6.1.1 schlechte Wetter- oder Witterungsverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben,

6.1.2 die Durchführung des Camps für die WW Trailadventures nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen bzw. 4 Personen pro Guide. Über eine Mindestteilnehmerzahl informiert die Ausschreibung.

6.2 Im Falle der Campabsage durch die WW Trailadventures werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

6.3 Die WW Trailadventures kann den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Camp ausschließen, sofern dafür ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers gegeben ist und der WW Trailadventures die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. Eine Teilnahme ist der WW Trailadventures insbesondere dann nicht zumutbar, wenn der Teilnehmer verspätet erscheint, die Durchführung des Lehrgangs erheblich stört oder Anordnungen der Guides nicht befolgt und deshalb die Campziele nicht mehr erreichbar sind. Über den Ausschluss entscheidet die Campleitung. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

7. Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Camp teil. Die WW Trailadventures haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht von der WW Trailadventures oder ihren Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet die WW Trailadventures nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die WW Trailadventures unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Für sonstige Schäden haftet die WW Trailadventures unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine weitergehende Haftung der WW Trailadventures findet nicht statt. Soweit die Haftung der WW Trailadventures ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Haftung der WW Trailadventures auf den zweifachen Campbetrag begrenzt.

Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Lehrgangsteilnehmer selbst verantwortlich.

8. Leistungs-/Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Camps von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von der WW Trailadventures nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Die WW Trailadventures ist insbesondere berechtigt, nach billigem Ermessen die Durchführung des Camps auch anderen Guides als den in der Ausschreibung namentlich benannten Guides zu übertragen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Campsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, soweit der Teilnehmer keinen inländischen Wohnsitz hat.

Dezember 2015